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jeudi 31 mars 2011

Campen und Campingplätze in Schweden

Campingplatz und Stugby

Die schwedischen Campingplätze zählen jedes Jahr nahezu 15 Millionen Übernachtungen, wobei Deutschland, nach Schweden und Norwegen, mit über 700.000 Übernachtungen im Jahr die dritte Stelle einnimmt, ohne dass hierbei jedoch Übernachtungen im Zelt außerhalb der offiziellen Campingplätze gerechnet sind.

Es ist daher nicht verwunderlich, dass man sich zur Hochsaison oder zu besonderen Ereignissen rechtzeitig vorher anmelden muss, auch im hohen Norden des Landes. Nahezu alle Campingplätze Schwedens bieten nicht nur Stellplätze für Wohnmobile, Wohnwagen und Zelte an, sondern meist auch Stugor, die bisweilen über einen relativ hohen Komfort verfügen. Ein Katalog mit allen Campingplätzen, die im schwedischen Campingclub vertreten sind kann über Göteborg online angefordert werden.

Da die Mehrheit der schwedischen Campingplätze dem SCR (Sveriges Campingföretagares Riksförbund) angeschlossen sind, ist es sinnvoll sich die CCS-kort, die Camping Card Scandinavia, zu beschaffen, da diese Karte von allen dem SCR angeschlossenen Zeltplätzen gefordert wird. Die Karte kann sowohl über Internet als auch bei Ankunft am Campingplatz erworben werden und gilt jeweils für ein Kalenderjahr.

Seit 2009 ist die Qualität eines schwedischen Campingplatzes nicht nur an bis zu fünf Sternen zu erkennen, sondern auch an einer farbigen Einstufung, die Auskunft über Hygiene, Service, Freizeitanlagen, Umweltbedingungen und angebotenen Aktivitäten erteilt. Alle dem SCR angeschlossen Plätze mit gutem Niveau haben diese Markierung deutlich sichtbar am Eingang des Campingplatzes angebracht.

Zelten in der Natur

Wer in der freien Natur zelten will, muss sich an die Regeln des Allemansrätten (Jedermannsrecht) halten, was bedeutet, dass Motorfahrzeuge jeder Art und Wohnwagen ohne ausdrückliche Genehmigung des Besitzers nicht geparkt werden dürfen oder auf entsprechend markierten Parkplätzen stehen müssen, auch wenn es sich nur um eine Nacht handelt.

Da das Allemansrätt die Natur schützt und dem Menschen daher nur ein Nutzungsrecht bietet, ist zu beachten, dass ein Zelt nur außer Sichtweite von Häusern und in der Regel nur 24 Stunden lang an der gleichen Stelle aufgestellt werden darf. In besonderen Fällen werden auch 48 Stunden toleriert. Wer sein Zelt länger an der gleichen Stelle aufstellen will, muss die Genehmigung des Grundbesitzers einholen.

In Nationalparks, Naturschutzgebieten und anderen zu schützenden Gebieten gilt das Jedermannsrecht nicht, was bedeutet, dass man dort auch nur an den dafür ausgezeichneten Stellen sein Zelt aufstellen darf. Meist sind die Grenzen der Schutzgebiete an weißen Bändern oder einem sechseckigen Stern zu erkennen. Allerdings gibt es hierfür keine einheitlichen Regeln, so dass die Abwesenheit einer Markierung nicht automatisch bedeutet, dass man in einem Naturschutzgebiet zelten darf.

Copyright: Herbert Kårlin

dimanche 27 mars 2011

Das Jedermannsrecht (Allemansrätten) in Schweden

Auch wenn man immer von einem Recht reden, wenn man vom Jedermannsrecht oder Allemansrätten spricht, so handelt es sich hierbei nicht um ein tatsächliches Gesetz oder eine Sammlung von Gesetzen, sondern bezeichnet das Recht aller, sich in der Natur frei aufhalten und bewegen zu dürfen, unter der Voraussetzung, dass sie sich an alle Gesetze des Landes halten.

Das Allemansrätt besteht daher aus Rechten und Plichten, die von sehr vielen anderen Gesetzen begrenzt sind. So kann man vereinfacht sagen, dass das Allemansrätt vor allem für Fußgänger gilt, die die Rechte aller anderen respektieren, die Natur unverändert zurücklassen und keinerlei Schaden anrichten.

Das Allemansrätt (Jedermannsrecht) gilt daher weder für Fischfang, noch für Jagd oder den Verkehr von Motorfahrzeugen jeder Art. Fahrzeuge müssen sich an sämtliche Straßenverkehrsgesetze halten und dürfen daher nicht außerhalb von zulässigen Parkplätzen abgestellt werden. Dies gilt insbesondere auch für Wohnwagen und Wohnmobile.

Das Allemansrätt oder Jedermannsrecht gilt ebensowenig in Nationalparks, Naturschutzgebieten oder Schutzzonen zu Land oder zu Wasser. Besucher müssen sich hier an die die vorgeschriebenen Wege und Zeltplätze halten und können sich bei Wanderungen oder Übernachtungen nicht auf das Jedermannsrecht berufen.

Jedermannsrecht heißt in Schweden auch, den Besitz anderer zu respektieren und daher einen Abstand von mindestens 60 Meter von bewohnten Gebäuden zu halten und nicht in Sichtweite dieser Gebäude zu zelten, da alles andere als Hausfriedensbruch gewertet werden kann.

Wer sich in der schwedischen Natur frei bewegt, darf natürlich auch Beeren und nicht geschützte Blumen pflücken. Aber bereits größere Steine zu entfernen, eine einzige Pflanze auszugraben oder Äste abzubrechen ist verboten und selbst Moos darf nicht entfernt werden. Da in Schweden teilweise in jedem Län andere Blumen geschützt sein können, sollte man sich über geschützte Arten informieren, selbst wenn man nur einen Strauss Blumen pflücken will. Lagerfeuer sind, außer an dafür vorgesehenen Stellen, in der Natur Schwedens ebenfalls verboten.

Da Tiere nicht gestört werden dürfen und die Natur keinerlei Schaden erleiden darf, ergibt sich auch, dass ein Zelt in der Regel nur 24 Stunden am gleichen Platz stehen darf, dafür keinerlei Gräben ausgehoben werden dürfen und man in der Nähe von Gewässern die Natur nicht als öffentliche Toilette betrachten darf. Selbstverständlich darf auch keinerlei Abfall in der Natur hinterlassen werden.

Bei Gruppen und organisierten Aufenthalten in der Natur kann das Allemansrätt oder Jedermannsrecht in vielen Fällen ebenfalls nicht angewendet werden, da beim Aufenthalt von Gruppen die Natur nur in den seltensten Fällen unbeschadet bleibt, obwohl sich die Einzelperson an die schwedischen Gesetze hält.

Juristische Probleme können auch entstehen, wenn sich Radfahrer (vor allem mit Mountainbikes), Skifahrer und Reiter auf das Allemansrätt berufen, da bei diesen Aktivitäten die Natur erheblich beeinträchtigt werden kann und teilweise Gesetze die Freiheit des Einzelnen einschränken.

Ein weiteres Problem können auch Hunde in der Natur sein, da das Tierleben geschützt werden muss. Es ist daher angeraten, Hunde in der Natur immer an der Leine zu haben, was zwischen dem 1. März und 20. August auch eine Pflicht ist. Freilaufende Hunde dürfen in der schwedischen Natur können als Gefahr betrachtet werden und daher erschossen werden.

Reisegruppen, die sich in der Natur Schwedens aufhalten wollen, können sich ebenfalls nicht grundsätzlich auf das Jedermannsrecht berufen, sondern sollten sich grundsätzlich eine Genehmigung des Länsstyrelse der entsprechenden Region einholen und, unter Umständen, die Besitzer der betroffenen Gebiete um eine Genehmigung bitten.

Copyright: Herbert Kårlin