dimanche 27 mars 2011

Das Jedermannsrecht (Allemansrätten) in Schweden

Auch wenn man immer von einem Recht reden, wenn man vom Jedermannsrecht oder Allemansrätten spricht, so handelt es sich hierbei nicht um ein tatsächliches Gesetz oder eine Sammlung von Gesetzen, sondern bezeichnet das Recht aller, sich in der Natur frei aufhalten und bewegen zu dürfen, unter der Voraussetzung, dass sie sich an alle Gesetze des Landes halten.

Das Allemansrätt besteht daher aus Rechten und Plichten, die von sehr vielen anderen Gesetzen begrenzt sind. So kann man vereinfacht sagen, dass das Allemansrätt vor allem für Fußgänger gilt, die die Rechte aller anderen respektieren, die Natur unverändert zurücklassen und keinerlei Schaden anrichten.

Das Allemansrätt (Jedermannsrecht) gilt daher weder für Fischfang, noch für Jagd oder den Verkehr von Motorfahrzeugen jeder Art. Fahrzeuge müssen sich an sämtliche Straßenverkehrsgesetze halten und dürfen daher nicht außerhalb von zulässigen Parkplätzen abgestellt werden. Dies gilt insbesondere auch für Wohnwagen und Wohnmobile.

Das Allemansrätt oder Jedermannsrecht gilt ebensowenig in Nationalparks, Naturschutzgebieten oder Schutzzonen zu Land oder zu Wasser. Besucher müssen sich hier an die die vorgeschriebenen Wege und Zeltplätze halten und können sich bei Wanderungen oder Übernachtungen nicht auf das Jedermannsrecht berufen.

Jedermannsrecht heißt in Schweden auch, den Besitz anderer zu respektieren und daher einen Abstand von mindestens 60 Meter von bewohnten Gebäuden zu halten und nicht in Sichtweite dieser Gebäude zu zelten, da alles andere als Hausfriedensbruch gewertet werden kann.

Wer sich in der schwedischen Natur frei bewegt, darf natürlich auch Beeren und nicht geschützte Blumen pflücken. Aber bereits größere Steine zu entfernen, eine einzige Pflanze auszugraben oder Äste abzubrechen ist verboten und selbst Moos darf nicht entfernt werden. Da in Schweden teilweise in jedem Län andere Blumen geschützt sein können, sollte man sich über geschützte Arten informieren, selbst wenn man nur einen Strauss Blumen pflücken will. Lagerfeuer sind, außer an dafür vorgesehenen Stellen, in der Natur Schwedens ebenfalls verboten.

Da Tiere nicht gestört werden dürfen und die Natur keinerlei Schaden erleiden darf, ergibt sich auch, dass ein Zelt in der Regel nur 24 Stunden am gleichen Platz stehen darf, dafür keinerlei Gräben ausgehoben werden dürfen und man in der Nähe von Gewässern die Natur nicht als öffentliche Toilette betrachten darf. Selbstverständlich darf auch keinerlei Abfall in der Natur hinterlassen werden.

Bei Gruppen und organisierten Aufenthalten in der Natur kann das Allemansrätt oder Jedermannsrecht in vielen Fällen ebenfalls nicht angewendet werden, da beim Aufenthalt von Gruppen die Natur nur in den seltensten Fällen unbeschadet bleibt, obwohl sich die Einzelperson an die schwedischen Gesetze hält.

Juristische Probleme können auch entstehen, wenn sich Radfahrer (vor allem mit Mountainbikes), Skifahrer und Reiter auf das Allemansrätt berufen, da bei diesen Aktivitäten die Natur erheblich beeinträchtigt werden kann und teilweise Gesetze die Freiheit des Einzelnen einschränken.

Ein weiteres Problem können auch Hunde in der Natur sein, da das Tierleben geschützt werden muss. Es ist daher angeraten, Hunde in der Natur immer an der Leine zu haben, was zwischen dem 1. März und 20. August auch eine Pflicht ist. Freilaufende Hunde dürfen in der schwedischen Natur können als Gefahr betrachtet werden und daher erschossen werden.

Reisegruppen, die sich in der Natur Schwedens aufhalten wollen, können sich ebenfalls nicht grundsätzlich auf das Jedermannsrecht berufen, sondern sollten sich grundsätzlich eine Genehmigung des Länsstyrelse der entsprechenden Region einholen und, unter Umständen, die Besitzer der betroffenen Gebiete um eine Genehmigung bitten.

Copyright: Herbert Kårlin

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