mercredi 23 mars 2011

Die Mehrwertsteuer in Schweden

Schweden führte die Umsatzsteuer erstmals am 1. Januar 1941 ein, da der Staat auf Grund des Zweiten Weltkriegs erhöhte Ausgaben hatte, die die Einführung einer neuen Steuer nötig machten. Nach Ende des Zweiten Weltkriegs wurde diese Steuer dann im Jahre 1947 wieder abgeschafft, um jedoch bereits 1960 von einem oms (omsättningsskatt) ersetzt zu werden, der sich 1969 in einen moms (mervärdesomsättningsskatt) verwandelte. Dieser Schritt folgte der europäischen Entscheidung des Jahres 1967, dass alle europäischen Länder über eine Mehrwertsteuer verfügen sollten. Als Schweden dann 1995 der Europäischen Gemeinschaft beitrat, übernahm das Land auch die allgemeinen Regeln Europas, die mit der Mehrwertsteuer (mervärdeskatt) verbunden sind.

Schweden hat, gemeinsam mit Dänemark, Norwegen und Ungarn den höchsten Mehrwertsteuersatz (moms) in Europa, was bedeutet, dass der Endverbraucher für zahlreiche Artikel in Schweden mehr bezahlen muss als in anderen Ländern (z.B. Luxemburg, Spanien oder auch Deutschland), da immer nur der Endverbraucher diese Steuerlast trägt.

In Schweden gibt es drei Steuersätze und, für gewisse Produkte oder Leistungen sowie den professionellen Umsatz nach Europa eine Steuerbefreiung. Der Grundsatz für Mehrwertsteuer, die in Schweden im allgemeinen, wenn auch etwas fehlerhaft, als moms (mervärdesomsättningsskatt) bezeichnet wird, liegt bei 25 Prozent und gilt daher für die Mehrheit aller Produkte und Leistungen, auch wenn dies auf Waren nicht sonderlich ausgezeichnet ist.

Außer dieser Grundmehrwertsteuer gibt es noch die reduzierte Mehrwertsteuer in Höhe von 12 Prozent und 6 Prozent. Lebensmittel, Restaurants und Hotels berechnen in Schweden 12 Prozent Mervärdeskatt (Mehrwertsteuer), Tageszeitungen, Reisen, Sport, Kino und gewisse kulturelle Veranstaltungen werden mit 6 Prozent versteuert.

Die Vermietung von Häusern und Wohnungen ist in Schweden, wie in ganz Europa, steuerfrei, was in Schweden teilweise auf eine sehr starke Kritik stößt. Auch Arztbesuche gelten in Schweden als mehrwertsteuerfrei.

Eine Sondersituation betrifft den innereuropäischen Warenverkehr, da bei Export grundsätzlich die Mehrwertsteuer des exportierenden Landes angewendet wird. Wer daher in Deutschland, als Privatperson, eine Lieferung aus Schweden erhält, muss dafür auch den schwedischen Steuersatz bezahlen und kann keine Rückerstattung der Mehrwertsteuer fordern.

Ausländische Firmen, die mit Firmen in Schweden Handel betreiben (und umgekehrt) und über eine VAT-Nummer (Mehrwertsteuer-Nummer) verfügen, dürfen keinerlei Mehrwertsteuer berechnen, da diese von den entsprechenden Ländern nicht anerkannt wird und juristische Probleme mit sich führen kann.

Hinweise und Broschüren zur schwedischen Mehrwertsteuer können beim schwedischen Finanzamt (Skatteverket) eingesehen werden.

Copyright: Herbert Kårlin

1 commentaire:

  1. Die Vermietung von Wohnungen unterliegt in Österreich der reduzierten Mehrwertsteuer von 10%. Man kann also nicht sagen, dass Wohnungsmiete in ganz Europa mehrwertsteuerfrei sei.

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