Auch wenn Hunde und Katzen in Schweden gern gesehene Haustiere sind und selbst in einigen Hotels und auf Campingplätzen willkommen sind, so können dennoch bereits an der dänischen oder schwedischen Grenze Probleme entstehen, falls man eine der Voraussetzungen zur Einfuhr eines Haustiers missachtet. Nichts ist für den Besitzer eines Hundes oder einer Katze schlimmer als das Tier sechs Monate lang in Quarantäne geben oder an der Grenze umkehren zu müssen.
Da die Regeln für die Einfuhr von Haustieren, sowohl in Dänemark als auch in Schweden, für verschiedene Länder unterschiedlich geregelt sind, zählen die folgenden Angaben ausschließlich für Länder der Europäischen Gemeinschaft, ausgenommen Großbritannien, Irland, Malta, Norwegen, Finnland und Åland. Für diese Länder gelten teils einfachere Regeln.
Die folgenden Bedingungen gelten nur privat eingeführte Hunde, Katzen und Frettchen, aber weder für andere Haustiere, noch für den gewerblichen Einfuhr von Haustieren oder den Versand von Haustieren. Im weiteren dürfen nicht mehr als fünf Tiere gleichzeitig mitgenommen werden, da sonst die Bedingungen für die gewerbliche Einfuhr von Haustieren gelten.
Ein Haustier muss bei der Einreise in Dänemark und Schweden beim Zoll angemeldet werden, falls der Tierhalter spätere Probleme vermeiden will. Es ist daher wichtig, mit einem Hund oder einer Katze im Auto die Spur für zollpflichtigen Verkehr zu nehmen und die für ganz Europa einheitlichen Papiere bereitzuhalten.
Jedes Haustier muss bei der Einreise tätowiert sein oder einen Mikrochip tragen, wobei ab 1. Juli 2012 nur noch der Mikrochip nach ISO-Norm 11784 akzeptiert wird. Jeder Tierarzt in Europa kann die Tiere entsprechend markieren.
An der Grenze muss der Tierhalter die „Veterinärbescheinigung für nicht gewerbliche Verbringungen von Heimtieren (Hund, Katze, Frettchen) in die Europäische Gemeinschaft (Verordnung EGNr. 998/2003)“ mitführen, das man bei jedem Veterinär erhalten kann. In diesem Formular muss der Tierarzt die Tollwutimpfung eintragen und kennzeichnen welche Markierung Hund oder Katze besitzen.
In dieser Bescheinigung muss auch die letzte Blutprobe mit Resultat angegeben werden, die die Tollwut-Antikörperbestimmung beinhaltet.
Seit 2004 müssen Hunde, Katzen und Frettchen beim Grenzüberschritt auch über einen sogenannten europäischen Haustierpass (Heimtier-Ausweis) verfügen, der in allen EU-Ländern, zuzüglich Schweiz und Norwegen, gilt.
Weiterhin muss das Haustier während der letzten zehn Tage vor der Einreise in Dänemark oder/und Schweden entwurmt worden sein. Die Wurmkur muss am Zoll belegt werden können, wobei bei einem Aufenthalt von über zehn Tagen auch bei der Ausreise aus Schweden in Dänemark eine neue Wurmkur innerhalb der gleichen Frist vorgelegt werden muss.
Unter gewissen Voraussetzungen kann man vom schwedischen Jordbruksverket für Tiere, die jünger als drei Monate sind und aus einem Land kommen, in dem es keine Tollwut gibt, eine Sondergenehmigung für den Einfuhr erteilt werden.
Da die Regeln für die Einfuhr von Haustieren, sowohl in Dänemark als auch in Schweden, für verschiedene Länder unterschiedlich geregelt sind, zählen die folgenden Angaben ausschließlich für Länder der Europäischen Gemeinschaft, ausgenommen Großbritannien, Irland, Malta, Norwegen, Finnland und Åland. Für diese Länder gelten teils einfachere Regeln.
Die folgenden Bedingungen gelten nur privat eingeführte Hunde, Katzen und Frettchen, aber weder für andere Haustiere, noch für den gewerblichen Einfuhr von Haustieren oder den Versand von Haustieren. Im weiteren dürfen nicht mehr als fünf Tiere gleichzeitig mitgenommen werden, da sonst die Bedingungen für die gewerbliche Einfuhr von Haustieren gelten.
Ein Haustier muss bei der Einreise in Dänemark und Schweden beim Zoll angemeldet werden, falls der Tierhalter spätere Probleme vermeiden will. Es ist daher wichtig, mit einem Hund oder einer Katze im Auto die Spur für zollpflichtigen Verkehr zu nehmen und die für ganz Europa einheitlichen Papiere bereitzuhalten.
Jedes Haustier muss bei der Einreise tätowiert sein oder einen Mikrochip tragen, wobei ab 1. Juli 2012 nur noch der Mikrochip nach ISO-Norm 11784 akzeptiert wird. Jeder Tierarzt in Europa kann die Tiere entsprechend markieren.
An der Grenze muss der Tierhalter die „Veterinärbescheinigung für nicht gewerbliche Verbringungen von Heimtieren (Hund, Katze, Frettchen) in die Europäische Gemeinschaft (Verordnung EGNr. 998/2003)“ mitführen, das man bei jedem Veterinär erhalten kann. In diesem Formular muss der Tierarzt die Tollwutimpfung eintragen und kennzeichnen welche Markierung Hund oder Katze besitzen.
In dieser Bescheinigung muss auch die letzte Blutprobe mit Resultat angegeben werden, die die Tollwut-Antikörperbestimmung beinhaltet.
Seit 2004 müssen Hunde, Katzen und Frettchen beim Grenzüberschritt auch über einen sogenannten europäischen Haustierpass (Heimtier-Ausweis) verfügen, der in allen EU-Ländern, zuzüglich Schweiz und Norwegen, gilt.
Weiterhin muss das Haustier während der letzten zehn Tage vor der Einreise in Dänemark oder/und Schweden entwurmt worden sein. Die Wurmkur muss am Zoll belegt werden können, wobei bei einem Aufenthalt von über zehn Tagen auch bei der Ausreise aus Schweden in Dänemark eine neue Wurmkur innerhalb der gleichen Frist vorgelegt werden muss.
Unter gewissen Voraussetzungen kann man vom schwedischen Jordbruksverket für Tiere, die jünger als drei Monate sind und aus einem Land kommen, in dem es keine Tollwut gibt, eine Sondergenehmigung für den Einfuhr erteilt werden.
Copyright: Herbert Kårlin
Aucun commentaire:
Enregistrer un commentaire