mardi 15 mars 2011

Minimallohn oder Mindestlohn (Minimilön) in Schweden

Schweden hat, im Gegensatz zu den meisten anderen Ländern, die über einen Minimallohn oder Mindestlohn (Minimilön) verfügen, keine gesetzliche Lösung. Der Minimilön ist Verhandlungssache zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaft, was bedeutet, dass nicht jeder Arbeiter oder Angestellte ein Recht auf einen Minimallohn hat, sondern nur derjenige, der in einem Unternehmen arbeitet, das über eine kollektivavtal (Vertrag zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaft) verfügt.

Die Höhe des Minimilön (Minimallohns, Mindestlohns) hängt jedoch nicht nur vom Beruf, sondern auch vom Alter, der Erfahrung und anderen Faktoren ab. Im Arbeitsleben spricht man jedoch nur selten von Minimilön, sonder häufiger von grundlön (Grundlohn), ingångslön (Anfangslohn) oder lägstalön (tiefstmöglicher Lohn). Der Minimallohn lag 2010 in Schweden zwischen 12.790 und 15.340 Kronen brutto für Personen ohne Berufsausbildung und ohne Berufserfahrung, was europaweit der höchste Minimilön ist.

In vielen Berufen, die einer harten Konkurrenz ausgesetzt sind, verlegen schwedische Unternehmen ihren Firmensitz in andere Länder, was bedeutet, dass sie dann ihre Angestellten zu niedrigeren Löhnen beschäftigen können und auch die Arbeitsbedingungen nicht mehr den schwedischen Gesetzen unterliegen.

Copyright: Herbert Kårlin

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