mercredi 16 mars 2011

Der Kauf von Alkohol in Schweden

In normalen Läden darf in Schweden nur sogenanntes Lättöl (Leichtbier) und Folköl (Volksbier) verkauft werden, wobei sich die beiden Biere lediglich in der Alkoholmenge unterscheiden. Lättöl hat einen Alkoholgehalt von maximal 2,25 % Vol und Folköl überschreitet keine 3,5 % Vol. Den Läden ist es jedoch verboten dieses Bier an Jugendliche unter 18 Jahren zu verkaufen.

Wer stärkere alkoholische Getränke kaufen will, unabhängig, ob es sich um Wein, Sekt, Schnaps oder Bier handelt, muss diese Getränke in der Systembolaget kaufen, dem staatlichen Netz an Alkoholverkaufsstellen, die man im ganzen Land findet.

Der private Import von Alkohol aus anderen europäischen Ländern ist in Schweden erlaubt, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass auf die Getränke die schwedische Alkoholsteuer bezahlt wird. Wer nicht nachweisen kann, dass die entsprechenden Abgaben an den schwedischen Zoll entrichtet wurden, riskiert, dass die gesamte Lieferung beschlagnahmt wird. Dies gilt auch, wenn der importierte Alkohol dem Eigengebrauch dient.

Bei einer grenzüberschreitenden Reise ist es erlaubt Alkohol für den privaten Gebrauch mitzubringen ohne dass darauf die schwedische Steuer bezahlt wird. In der Regel entscheidet der Zoll, ob eine Menge privat sein kann oder nicht. Die Aussage von 10 Liter Schnaps ist daher nur ein Richtwert und kann, falls man stichhaltige Gründe vorlegen kann, auch überschritten werden oder, in anderen Fällen, als zu viel eingestuft werden.

Die Richtmenge aus europäischen Ländern beträgt 110 Liter Bier, 90 Liter Wein, 20 Liter alkoholische Getränke mit zwischen 15 und 22 % Vol und 10 Liter Schnaps. Kommt man aus einem nichteuropäischen Land, so sind die Mengen weitaus geringer.

Copyright: Herbert Kårlin

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