Die Krankenkasse in Schweden verlangt von jedem Bürger eine gewisse Selbstbeteiligung und bietet erst nachdem diese Grundausgaben bezahlt sind einen höheren Schutz, der unter dem Namen Högkostnadsskyddet läuft.
Man muss hier jedoch grundsätzlich beachten, dass nur notwendige Behandlungen bezahlt werden und nur die billigst möglichen Medikamente eingerechnet werden und beim Högkostnadsskyddet berücksichtigt werden. Wenn daher eine Brille einen Sehfehler beheben kann, so werden andere Eingriffe nicht von der Krankenkasse mit finanziert oder gar übernommen. Dies gilt auch für jede alternative Medizin oder alternative Bahandlungsweise.
Die Selbstbeteiligung wird in Schweden auf mehrere Sparten aufgeteilt, das heißt, es gibt eine Eigenbeteiligung beim Hausarzt (Vårdcentral), eine bei Medikamenten, eine bei medizinischen Hilfsmitteln, eine beim Krankentransport und eine beim Zahnarzt.
Beim Hausarzt, also der Vårdcentral, muss der Patient im Laufe von jeweils zwölf Monaten 900 Kronen selbst bezahlen, bevor er eine sogenannte Frikort, eine „Freikarte“ erhält. Alle Kosten, die daher im Laufe des Jahres 900 Kronen übersteigen, werden direkt von der Krankenkasse bezahlt. Diese Kosten betreffen jedoch nicht nur den Arzt, sondern auch Leistungen einer Krankenschwester, eines Krankengymnasten oder eines Psychologen der Vårdcentral, die bisweilen mit einem Ärztehaus verglichen werden kann.
Von der Krankenkasse (Försäkringskassan) genehmigte und zugelassene Medikamente, die von einem Arzt der Vårdcentralen verschrieben werden, müssen bis zu einer Höhe von 1800 Kronen ebenfalls selbst bezahlt werden. Erst wenn die Kosten im Laufe des Jahres diese Summer überschreiten, übernimmt die Krankenkasse die darüber hinausgehende Summe.
Bei technischen Hilfsmitteln, die ein Arzt für nötig hält, muss der Patient im Laufe eines Jahres 2000 Kronen selbst aufbringen, bevor die Krankenkasse den Rest übernimmt. Hierbei muss es sich nicht unbedingt um ein Hilfsmittel handeln, das direkt mit der Gesundheit eines Menschen zusammenhängt, sondern es kann sich auch um bauliche Arbeiten handeln, wenn jemand im Alter einen Rollstuhl oder eine Einrichtung für einen Notruf benötigt.
Wer mit einem dafür zugelassenen Fahrzeug zum Arzt transportiert werden muss, hat eine jährliche Eigenbeteiligung von 1400 Kronen, die er grundsätzlich aus eigener Tasche bezahlen muss, bevor die Försäkringskassen die weiteren Kosten übernimmt.
Bereits diese Grundbeteiligung, ohne Zahnarztkosten, kann im Alter zu einer jährlichen Belastung in Höhe von über 6000 Kronen führen, was bei einer Minimalrente zu erheblichen Einschränkungen des täglichen Leben führt.
Bestimmte Behandlungen werden grundsätzlich nicht von der Krankenkasse bezahlt und müssen daher immer selbst übernommen werden. Hierzu gehören Tageskosten eines Krankenhauses, Kosten für nicht abgebuchte, verhinderte Besuche, vorbeugende Untersuchungen wie Mammographie, Impfungen, Kosten für Bestätigungen oder Auszüge aus dem Register und Behandlungen, die als ästhetisch betrachtet werden.
Kinder unter 18 Jahren gelten als mit den Eltern versichert und deren medizinische Kosten gehen daher in die oben genannten Beträge ein.
Der Schutz bei Zahnbehandlungen ist eigens geregelt und fordert eine weitaus höhere Selbstbeteiligung. Allerdings gehen Zahnbehandlungen, die als notwendiger, medizinischer Eingriff betrachtet werden und durch eine Überweisung von der Vårdcentrale zu Stande kommen, in den allgemeinen, oben genannten Schutz ein.
Bei allgemeinen Zahnbehandlungen richtet sich der Zuschuss durch die Krankenkasse nach den offiziellen Referenzpreisen, die für jede Art von Behandlung festgelegt sind. Die ersten 3000 Kronen muss der Patient grundsätzlich selbst bezahlen. Für die Summe, die dann zwischen 3000 und 15.000 Kronen liegt, muss der Patient 50 Prozent, also maximal 7500 + 3000 = 10.500 Kronen bezahlen. Bei Kosten, die dann, innerhalb eines Jahres, über 15.000 Kronen liegen, bezahlt die Försäkringskassan dann 85 Prozent des Referenzpreises.
Behinderte und durch Alter in der Bewegung eingeschränkte Personen können unter gewissen Voraussetzungen eine kostenlose Zahnbehandlung bekommen, die es ihnen ermöglicht zu essen. Diese Leistung übernimmt jedoch nicht die Försäkringskassan, sonder die Gemeinde.
Wer in Schweden versichert ist, kann auch in einem anderen europäischen Land zum Arzt oder Zahnarzt gehen, wobei hierbei jedoch zu beachten ist, dass die Kosten dann in den meisten Fällen vorauszuzahlen sind und erst nachträglich erstattet werden. Hier gelten ebenfalls die gleichen Regeln die für Behandlungen in Schweden gelten und es werden die schwedischen Richtpreise als Höchstwert betrachtet.
Man muss hier jedoch grundsätzlich beachten, dass nur notwendige Behandlungen bezahlt werden und nur die billigst möglichen Medikamente eingerechnet werden und beim Högkostnadsskyddet berücksichtigt werden. Wenn daher eine Brille einen Sehfehler beheben kann, so werden andere Eingriffe nicht von der Krankenkasse mit finanziert oder gar übernommen. Dies gilt auch für jede alternative Medizin oder alternative Bahandlungsweise.
Die Selbstbeteiligung wird in Schweden auf mehrere Sparten aufgeteilt, das heißt, es gibt eine Eigenbeteiligung beim Hausarzt (Vårdcentral), eine bei Medikamenten, eine bei medizinischen Hilfsmitteln, eine beim Krankentransport und eine beim Zahnarzt.
Beim Hausarzt, also der Vårdcentral, muss der Patient im Laufe von jeweils zwölf Monaten 900 Kronen selbst bezahlen, bevor er eine sogenannte Frikort, eine „Freikarte“ erhält. Alle Kosten, die daher im Laufe des Jahres 900 Kronen übersteigen, werden direkt von der Krankenkasse bezahlt. Diese Kosten betreffen jedoch nicht nur den Arzt, sondern auch Leistungen einer Krankenschwester, eines Krankengymnasten oder eines Psychologen der Vårdcentral, die bisweilen mit einem Ärztehaus verglichen werden kann.
Von der Krankenkasse (Försäkringskassan) genehmigte und zugelassene Medikamente, die von einem Arzt der Vårdcentralen verschrieben werden, müssen bis zu einer Höhe von 1800 Kronen ebenfalls selbst bezahlt werden. Erst wenn die Kosten im Laufe des Jahres diese Summer überschreiten, übernimmt die Krankenkasse die darüber hinausgehende Summe.
Bei technischen Hilfsmitteln, die ein Arzt für nötig hält, muss der Patient im Laufe eines Jahres 2000 Kronen selbst aufbringen, bevor die Krankenkasse den Rest übernimmt. Hierbei muss es sich nicht unbedingt um ein Hilfsmittel handeln, das direkt mit der Gesundheit eines Menschen zusammenhängt, sondern es kann sich auch um bauliche Arbeiten handeln, wenn jemand im Alter einen Rollstuhl oder eine Einrichtung für einen Notruf benötigt.
Wer mit einem dafür zugelassenen Fahrzeug zum Arzt transportiert werden muss, hat eine jährliche Eigenbeteiligung von 1400 Kronen, die er grundsätzlich aus eigener Tasche bezahlen muss, bevor die Försäkringskassen die weiteren Kosten übernimmt.
Bereits diese Grundbeteiligung, ohne Zahnarztkosten, kann im Alter zu einer jährlichen Belastung in Höhe von über 6000 Kronen führen, was bei einer Minimalrente zu erheblichen Einschränkungen des täglichen Leben führt.
Bestimmte Behandlungen werden grundsätzlich nicht von der Krankenkasse bezahlt und müssen daher immer selbst übernommen werden. Hierzu gehören Tageskosten eines Krankenhauses, Kosten für nicht abgebuchte, verhinderte Besuche, vorbeugende Untersuchungen wie Mammographie, Impfungen, Kosten für Bestätigungen oder Auszüge aus dem Register und Behandlungen, die als ästhetisch betrachtet werden.
Kinder unter 18 Jahren gelten als mit den Eltern versichert und deren medizinische Kosten gehen daher in die oben genannten Beträge ein.
Der Schutz bei Zahnbehandlungen ist eigens geregelt und fordert eine weitaus höhere Selbstbeteiligung. Allerdings gehen Zahnbehandlungen, die als notwendiger, medizinischer Eingriff betrachtet werden und durch eine Überweisung von der Vårdcentrale zu Stande kommen, in den allgemeinen, oben genannten Schutz ein.
Bei allgemeinen Zahnbehandlungen richtet sich der Zuschuss durch die Krankenkasse nach den offiziellen Referenzpreisen, die für jede Art von Behandlung festgelegt sind. Die ersten 3000 Kronen muss der Patient grundsätzlich selbst bezahlen. Für die Summe, die dann zwischen 3000 und 15.000 Kronen liegt, muss der Patient 50 Prozent, also maximal 7500 + 3000 = 10.500 Kronen bezahlen. Bei Kosten, die dann, innerhalb eines Jahres, über 15.000 Kronen liegen, bezahlt die Försäkringskassan dann 85 Prozent des Referenzpreises.
Behinderte und durch Alter in der Bewegung eingeschränkte Personen können unter gewissen Voraussetzungen eine kostenlose Zahnbehandlung bekommen, die es ihnen ermöglicht zu essen. Diese Leistung übernimmt jedoch nicht die Försäkringskassan, sonder die Gemeinde.
Wer in Schweden versichert ist, kann auch in einem anderen europäischen Land zum Arzt oder Zahnarzt gehen, wobei hierbei jedoch zu beachten ist, dass die Kosten dann in den meisten Fällen vorauszuzahlen sind und erst nachträglich erstattet werden. Hier gelten ebenfalls die gleichen Regeln die für Behandlungen in Schweden gelten und es werden die schwedischen Richtpreise als Höchstwert betrachtet.
Copyright: Herbert Kårlin
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