jeudi 31 mars 2011

Campen und Campingplätze in Schweden

Campingplatz und Stugby

Die schwedischen Campingplätze zählen jedes Jahr nahezu 15 Millionen Übernachtungen, wobei Deutschland, nach Schweden und Norwegen, mit über 700.000 Übernachtungen im Jahr die dritte Stelle einnimmt, ohne dass hierbei jedoch Übernachtungen im Zelt außerhalb der offiziellen Campingplätze gerechnet sind.

Es ist daher nicht verwunderlich, dass man sich zur Hochsaison oder zu besonderen Ereignissen rechtzeitig vorher anmelden muss, auch im hohen Norden des Landes. Nahezu alle Campingplätze Schwedens bieten nicht nur Stellplätze für Wohnmobile, Wohnwagen und Zelte an, sondern meist auch Stugor, die bisweilen über einen relativ hohen Komfort verfügen. Ein Katalog mit allen Campingplätzen, die im schwedischen Campingclub vertreten sind kann über Göteborg online angefordert werden.

Da die Mehrheit der schwedischen Campingplätze dem SCR (Sveriges Campingföretagares Riksförbund) angeschlossen sind, ist es sinnvoll sich die CCS-kort, die Camping Card Scandinavia, zu beschaffen, da diese Karte von allen dem SCR angeschlossenen Zeltplätzen gefordert wird. Die Karte kann sowohl über Internet als auch bei Ankunft am Campingplatz erworben werden und gilt jeweils für ein Kalenderjahr.

Seit 2009 ist die Qualität eines schwedischen Campingplatzes nicht nur an bis zu fünf Sternen zu erkennen, sondern auch an einer farbigen Einstufung, die Auskunft über Hygiene, Service, Freizeitanlagen, Umweltbedingungen und angebotenen Aktivitäten erteilt. Alle dem SCR angeschlossen Plätze mit gutem Niveau haben diese Markierung deutlich sichtbar am Eingang des Campingplatzes angebracht.

Zelten in der Natur

Wer in der freien Natur zelten will, muss sich an die Regeln des Allemansrätten (Jedermannsrecht) halten, was bedeutet, dass Motorfahrzeuge jeder Art und Wohnwagen ohne ausdrückliche Genehmigung des Besitzers nicht geparkt werden dürfen oder auf entsprechend markierten Parkplätzen stehen müssen, auch wenn es sich nur um eine Nacht handelt.

Da das Allemansrätt die Natur schützt und dem Menschen daher nur ein Nutzungsrecht bietet, ist zu beachten, dass ein Zelt nur außer Sichtweite von Häusern und in der Regel nur 24 Stunden lang an der gleichen Stelle aufgestellt werden darf. In besonderen Fällen werden auch 48 Stunden toleriert. Wer sein Zelt länger an der gleichen Stelle aufstellen will, muss die Genehmigung des Grundbesitzers einholen.

In Nationalparks, Naturschutzgebieten und anderen zu schützenden Gebieten gilt das Jedermannsrecht nicht, was bedeutet, dass man dort auch nur an den dafür ausgezeichneten Stellen sein Zelt aufstellen darf. Meist sind die Grenzen der Schutzgebiete an weißen Bändern oder einem sechseckigen Stern zu erkennen. Allerdings gibt es hierfür keine einheitlichen Regeln, so dass die Abwesenheit einer Markierung nicht automatisch bedeutet, dass man in einem Naturschutzgebiet zelten darf.

Copyright: Herbert Kårlin

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