samedi 19 mars 2011

Arbeitslosenversicherung (A-kassa) in Schweden

Die Arbeitslosenversicherung (A-kassan) gehört in Schweden nicht zu den Pflichtversicherung und muss daher von jedem Angestellten, Arbeiter oder Unternehmer selbst abgeschlossen werden, falls er diese Absicherung wünscht. Zur Zeit gibt es in Schweden 32 verschiedene Arbeitslosenversicherungen, die zum Großteil Gewerkschaften angeschlossen sind. Bei einigen wenigen A-kassor können sich auch Unternehmern versichern.

Wer sich in einer A-kassa gegen Arbeitslosigkeit versichert hat, erhält bei Kündigung in der Regel 80 Prozent seines vorherigen Lohns oder Gehalts, wobei jedoch der Tagessatz auf maximal 680 Kronen begrenzt ist. Voraussetzung für eine Zahlung ist, dass der Versicherte vorher ein Jahr lang gegen Arbeitslosigkeit versichert war und während dieser Epoche mindestens sechs Monate lang jeweils mindestens 80 Stunden beschäftigt war. Hinzu kommt, dass der Arbeitslose beim Arbeitsamt gemeldet ist. Wer in keiner Arbeitslosenversicherung angeschlossen war, kann sich in Schweden nur an das Arbeitsamt und das Sozialamt wenden. Wer nur kürzere Zeit Mitglied einer A-Kassa war, kann, unter gewissen Voraussetzungen, den Grundbetrag von täglich 320 Kronen erhalten.

Die Kosten für die Arbeitslosenversicherungen hängen vom Beruf und den einzelnen Versicherungen ab, die teilweise auch den Anschluss an eine gewisse Gewerkschaft voraussetzen. Während Mitte 2010 die A-kassa für Akademiker monatlich einen Beitrag von 90 Kronen forderte, musste eine Angestellter in einem Restaurant für die gleiche Leistung jeden Monat 430 Kronen bezahlen.

Ein Arbeiter, Angestellter oder Unternehmer, der sich gegen Arbeitslosigkeit in einer A-Kassa abgesichert hat, kann gegenwärtig etwa 10.800 Kronen im Monat netto ausbezahlt bekommen, was auf Grund der Höchstsätze oft sehr weit unter den 80 Prozent des vorherigen Verdienstes liegen kann.

Während der ersten 200 Tage der Arbeitslosigkeit erhält der Arbeitslose von der A-kassa maximal 80 Prozent seines letzten Einkommens, zwischen dem 201. und dem 300. Tag reduziert sich diese Summe auf 70 Prozent. Unter gewissen Voraussetzungen können einige Personengruppen dann weitere 150 Tage lang Arbeitslosengeld erhalten. In der Regel handelt sich hier um Personen, die Kindern unter 18 Jahren haben.

Nach Ablauf der Fristen ist der Schutz der A-kassa aufgehoben und das Arbeitsamt mit der Versicherungskasse wird der zuständige Partner. In der Regel bietet das Arbeitsamt dann zeitbegrenzte Maßnahmen zur Wiedereingliederung in das Berufsleben an, denen der Arbeitslose Folge zu leisten hat um von der Versicherungskasse eine gewisse Unterstützung zu erhalten.

Copyright: Herbert Kårlin

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