Auch wenn das Sportfischen in Schweden nicht unter das sogenannte Allemansrätt fällt, so finden Sportfischer aller Länder in Schweden eine große Freiheit. Seit 1985 das Recht für Freizeitfischer geändert wurde, dürfen alle Fischer, egal aus welchem Land sie kommen, mit Handgeräten entlang der schwedischen Küste, am Vänern, Vättern, Mälaren, Hjälmaren und Storsjön im Jämtland angeln. Ausgenommen sind lediglich gekennzeichnete Schutzgebiete und dass sich der Angler mit maximal zehn Haken an einer Leine begnügen muss. Um sich über andere Ausnahmen und Schutzgebiete zu informieren, ist es sinnvoll, dass sich jeder Sportfischer beim Länsstyrelse über seine Rechte informiert.
Für alle anderen Gewässer benötigt man in Schweden eine Fischereikarte. Meist kann ein Anwohner des entsprechenden Gewässers bei der Suche nach der für die Fischereikarte zuständigen Stelle helfen. Informationen über schwedische Fischgewässer findet man auch auf der Website der schwedischen Sportfischer, wo man auch vom Ausland aus die meisten Fischereikarten erwerben kann.
Natürlich darf man in keinem schwedischen Gewässer geschützte Fische fangen. Unter den geschützten Fischarten findet man, unter anderem, das Meerneunauge, Maifisch, Finte, Coregus tryboni, Peledmaräne, Moderlieschen, Ziege (Siechling), Flusswels und an den meisten Wassern auch Aal.
Auch während der Laichzeiten darf in Schweden nicht geangelt werden. Die entsprechenden Zeiten können sowohl bei den schwedischen Sportfischern, dem Länsstyrelse und den Fremdenverkehrsämtern erfragt werden.
Was die Größe der Fische, die gefangen werden dürfen, betrifft, so gelten auch in Schweden die für Europa einheitlichen Masse für jede Fischart. Ein Sportfischer muss sich daher auch in Schweden an die allgemein zugelassenen Masse halten.
An der schwedischen Küste reicht das allgemeine Wasser für Sportfischer bis zu 300 Meter von der Küste. Dies betrifft auch die Schären, insoweit die entsprechende Insel mindestens 100 Meter lang ist.
Für Vänern, Vättern und das Lachsfischen in den Flüssen Nordschwedens gelten Fanggrenzen, die exakt eingehalten werden müssen. Auch in diesen Fragen kann man sich an die schwedischen Sportfischer, das Länsstyrelse oder das Fremdenverkehrsamt wenden. Entsprechende Quoten gibt es auch für Garnelen, Hummer und andere Meerestiere, die an den schwedischen Küsten gefangen werden.
Für alle anderen Gewässer benötigt man in Schweden eine Fischereikarte. Meist kann ein Anwohner des entsprechenden Gewässers bei der Suche nach der für die Fischereikarte zuständigen Stelle helfen. Informationen über schwedische Fischgewässer findet man auch auf der Website der schwedischen Sportfischer, wo man auch vom Ausland aus die meisten Fischereikarten erwerben kann.
Natürlich darf man in keinem schwedischen Gewässer geschützte Fische fangen. Unter den geschützten Fischarten findet man, unter anderem, das Meerneunauge, Maifisch, Finte, Coregus tryboni, Peledmaräne, Moderlieschen, Ziege (Siechling), Flusswels und an den meisten Wassern auch Aal.
Auch während der Laichzeiten darf in Schweden nicht geangelt werden. Die entsprechenden Zeiten können sowohl bei den schwedischen Sportfischern, dem Länsstyrelse und den Fremdenverkehrsämtern erfragt werden.
Was die Größe der Fische, die gefangen werden dürfen, betrifft, so gelten auch in Schweden die für Europa einheitlichen Masse für jede Fischart. Ein Sportfischer muss sich daher auch in Schweden an die allgemein zugelassenen Masse halten.
An der schwedischen Küste reicht das allgemeine Wasser für Sportfischer bis zu 300 Meter von der Küste. Dies betrifft auch die Schären, insoweit die entsprechende Insel mindestens 100 Meter lang ist.
Für Vänern, Vättern und das Lachsfischen in den Flüssen Nordschwedens gelten Fanggrenzen, die exakt eingehalten werden müssen. Auch in diesen Fragen kann man sich an die schwedischen Sportfischer, das Länsstyrelse oder das Fremdenverkehrsamt wenden. Entsprechende Quoten gibt es auch für Garnelen, Hummer und andere Meerestiere, die an den schwedischen Küsten gefangen werden.
Copyright: Herbert Kårlin
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