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mardi 29 mars 2011

Steuern und Abgaben eines Einzelunternehmens in Schweden

Ein Unternehmer, der in Schweden eine Enskild Firma (Einzelunternehmen) besitzt, bezahlt auf seinen Gewinn soziale Abgaben, kommunale Steuern und staatliche Steuern.

Der Bruttogewinn sind die Einnahmen (ohne Moms, Mehrwertsteuer) abzüglich der Ausgaben (ohne Moms), wobei jedoch nicht auf diese Gesamtsumme Steuern zu zahlen sind, denn von diesem Bruttegewinn dürfen noch 25 Prozent abgesetzt werden, um an die Summe des Überschusses (Verksamgetens Överskott) zu gelangen. Hiervon gehen dann, für die endgültige Steuerberechnung, nochmals bis zu maximal 10 Prozent ab, dem sogenannten Grundavdrag. Die genaue Höhe dieses Abzugs hängt jedoch von Gewinn ab.

Die sozialen Abgaben werden, im Gegensatz zu den Steuern, vom Überschuss berechnet und liegen bei 28,97 Prozent. Zu dieser Summe können, auf freiwilliger Basis, die Kosten für eine A-Kassan kommen, deren Höhe von der entsprechenden Versicherungsgesellschaft abhängen.

Auf die reduzierte Summe (nach Grundavdrag), die als Steuergrundlage dient, muss dann die Kommunalsteuer (Kommunalskatt) bezahlt werden, der von den einzelnen Gemeinden abhängig ist und im Durchschnitt bei 31 Prozent liegt.

Liegt der zu versteuernde Gewinn bei über 384.600 Kronen, so werden zusätzlich 20 Prozent Staatssteuern (Statsskatt) fällig. Übersteigt der jährliche Gewinn 545.200 Kronen, so erhöht sich diese Steuer auf 25 Prozent.

Nach Angaben des schwedischen Finanzamts sollte man ab einem Bruttojahresgewinn von etwa 600.000 Kronen mit Abgaben und Steuern von rund 50 Prozent rechnen, die logischer Weise auch in die Preispolitik des Unternehmens eingehen müssen. Bereits bei einem Bruttogewinn von über 750.000 Kronen im Jahr übersteigen die Abgaben jedoch 50 Prozent! Mit anderen Worten: Wer monatlich 31.250 Kronen verdienen will, muss einen Bruttogewinn von 62.500 Kronen im Monat erwirtschaften, also täglich über 2000 Kronen, Sonntage eingerechnet. Bereits bei einem Jahresbruttogewinn von 10.000 Kronen sind jedoch 2000 Kronen an Abgaben zu bezahlen und bei 120.000 Kronen Bruttogewinn werden es 46.000 Kronen, was bedeutet, dass man monatlich gerade einmal rund 6000 Kronen netto verdient hat, was mit Sicherheit nicht zum Leben ausreicht.

Copyright: Herbert Kårlin

samedi 19 mars 2011

Arbeitslosenversicherung (A-kassa) in Schweden

Die Arbeitslosenversicherung (A-kassan) gehört in Schweden nicht zu den Pflichtversicherung und muss daher von jedem Angestellten, Arbeiter oder Unternehmer selbst abgeschlossen werden, falls er diese Absicherung wünscht. Zur Zeit gibt es in Schweden 32 verschiedene Arbeitslosenversicherungen, die zum Großteil Gewerkschaften angeschlossen sind. Bei einigen wenigen A-kassor können sich auch Unternehmern versichern.

Wer sich in einer A-kassa gegen Arbeitslosigkeit versichert hat, erhält bei Kündigung in der Regel 80 Prozent seines vorherigen Lohns oder Gehalts, wobei jedoch der Tagessatz auf maximal 680 Kronen begrenzt ist. Voraussetzung für eine Zahlung ist, dass der Versicherte vorher ein Jahr lang gegen Arbeitslosigkeit versichert war und während dieser Epoche mindestens sechs Monate lang jeweils mindestens 80 Stunden beschäftigt war. Hinzu kommt, dass der Arbeitslose beim Arbeitsamt gemeldet ist. Wer in keiner Arbeitslosenversicherung angeschlossen war, kann sich in Schweden nur an das Arbeitsamt und das Sozialamt wenden. Wer nur kürzere Zeit Mitglied einer A-Kassa war, kann, unter gewissen Voraussetzungen, den Grundbetrag von täglich 320 Kronen erhalten.

Die Kosten für die Arbeitslosenversicherungen hängen vom Beruf und den einzelnen Versicherungen ab, die teilweise auch den Anschluss an eine gewisse Gewerkschaft voraussetzen. Während Mitte 2010 die A-kassa für Akademiker monatlich einen Beitrag von 90 Kronen forderte, musste eine Angestellter in einem Restaurant für die gleiche Leistung jeden Monat 430 Kronen bezahlen.

Ein Arbeiter, Angestellter oder Unternehmer, der sich gegen Arbeitslosigkeit in einer A-Kassa abgesichert hat, kann gegenwärtig etwa 10.800 Kronen im Monat netto ausbezahlt bekommen, was auf Grund der Höchstsätze oft sehr weit unter den 80 Prozent des vorherigen Verdienstes liegen kann.

Während der ersten 200 Tage der Arbeitslosigkeit erhält der Arbeitslose von der A-kassa maximal 80 Prozent seines letzten Einkommens, zwischen dem 201. und dem 300. Tag reduziert sich diese Summe auf 70 Prozent. Unter gewissen Voraussetzungen können einige Personengruppen dann weitere 150 Tage lang Arbeitslosengeld erhalten. In der Regel handelt sich hier um Personen, die Kindern unter 18 Jahren haben.

Nach Ablauf der Fristen ist der Schutz der A-kassa aufgehoben und das Arbeitsamt mit der Versicherungskasse wird der zuständige Partner. In der Regel bietet das Arbeitsamt dann zeitbegrenzte Maßnahmen zur Wiedereingliederung in das Berufsleben an, denen der Arbeitslose Folge zu leisten hat um von der Versicherungskasse eine gewisse Unterstützung zu erhalten.

Copyright: Herbert Kårlin