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mardi 29 mars 2011

Steuern und Abgaben eines Einzelunternehmens in Schweden

Ein Unternehmer, der in Schweden eine Enskild Firma (Einzelunternehmen) besitzt, bezahlt auf seinen Gewinn soziale Abgaben, kommunale Steuern und staatliche Steuern.

Der Bruttogewinn sind die Einnahmen (ohne Moms, Mehrwertsteuer) abzüglich der Ausgaben (ohne Moms), wobei jedoch nicht auf diese Gesamtsumme Steuern zu zahlen sind, denn von diesem Bruttegewinn dürfen noch 25 Prozent abgesetzt werden, um an die Summe des Überschusses (Verksamgetens Överskott) zu gelangen. Hiervon gehen dann, für die endgültige Steuerberechnung, nochmals bis zu maximal 10 Prozent ab, dem sogenannten Grundavdrag. Die genaue Höhe dieses Abzugs hängt jedoch von Gewinn ab.

Die sozialen Abgaben werden, im Gegensatz zu den Steuern, vom Überschuss berechnet und liegen bei 28,97 Prozent. Zu dieser Summe können, auf freiwilliger Basis, die Kosten für eine A-Kassan kommen, deren Höhe von der entsprechenden Versicherungsgesellschaft abhängen.

Auf die reduzierte Summe (nach Grundavdrag), die als Steuergrundlage dient, muss dann die Kommunalsteuer (Kommunalskatt) bezahlt werden, der von den einzelnen Gemeinden abhängig ist und im Durchschnitt bei 31 Prozent liegt.

Liegt der zu versteuernde Gewinn bei über 384.600 Kronen, so werden zusätzlich 20 Prozent Staatssteuern (Statsskatt) fällig. Übersteigt der jährliche Gewinn 545.200 Kronen, so erhöht sich diese Steuer auf 25 Prozent.

Nach Angaben des schwedischen Finanzamts sollte man ab einem Bruttojahresgewinn von etwa 600.000 Kronen mit Abgaben und Steuern von rund 50 Prozent rechnen, die logischer Weise auch in die Preispolitik des Unternehmens eingehen müssen. Bereits bei einem Bruttogewinn von über 750.000 Kronen im Jahr übersteigen die Abgaben jedoch 50 Prozent! Mit anderen Worten: Wer monatlich 31.250 Kronen verdienen will, muss einen Bruttogewinn von 62.500 Kronen im Monat erwirtschaften, also täglich über 2000 Kronen, Sonntage eingerechnet. Bereits bei einem Jahresbruttogewinn von 10.000 Kronen sind jedoch 2000 Kronen an Abgaben zu bezahlen und bei 120.000 Kronen Bruttogewinn werden es 46.000 Kronen, was bedeutet, dass man monatlich gerade einmal rund 6000 Kronen netto verdient hat, was mit Sicherheit nicht zum Leben ausreicht.

Copyright: Herbert Kårlin

mercredi 23 mars 2011

Die Mehrwertsteuer in Schweden

Schweden führte die Umsatzsteuer erstmals am 1. Januar 1941 ein, da der Staat auf Grund des Zweiten Weltkriegs erhöhte Ausgaben hatte, die die Einführung einer neuen Steuer nötig machten. Nach Ende des Zweiten Weltkriegs wurde diese Steuer dann im Jahre 1947 wieder abgeschafft, um jedoch bereits 1960 von einem oms (omsättningsskatt) ersetzt zu werden, der sich 1969 in einen moms (mervärdesomsättningsskatt) verwandelte. Dieser Schritt folgte der europäischen Entscheidung des Jahres 1967, dass alle europäischen Länder über eine Mehrwertsteuer verfügen sollten. Als Schweden dann 1995 der Europäischen Gemeinschaft beitrat, übernahm das Land auch die allgemeinen Regeln Europas, die mit der Mehrwertsteuer (mervärdeskatt) verbunden sind.

Schweden hat, gemeinsam mit Dänemark, Norwegen und Ungarn den höchsten Mehrwertsteuersatz (moms) in Europa, was bedeutet, dass der Endverbraucher für zahlreiche Artikel in Schweden mehr bezahlen muss als in anderen Ländern (z.B. Luxemburg, Spanien oder auch Deutschland), da immer nur der Endverbraucher diese Steuerlast trägt.

In Schweden gibt es drei Steuersätze und, für gewisse Produkte oder Leistungen sowie den professionellen Umsatz nach Europa eine Steuerbefreiung. Der Grundsatz für Mehrwertsteuer, die in Schweden im allgemeinen, wenn auch etwas fehlerhaft, als moms (mervärdesomsättningsskatt) bezeichnet wird, liegt bei 25 Prozent und gilt daher für die Mehrheit aller Produkte und Leistungen, auch wenn dies auf Waren nicht sonderlich ausgezeichnet ist.

Außer dieser Grundmehrwertsteuer gibt es noch die reduzierte Mehrwertsteuer in Höhe von 12 Prozent und 6 Prozent. Lebensmittel, Restaurants und Hotels berechnen in Schweden 12 Prozent Mervärdeskatt (Mehrwertsteuer), Tageszeitungen, Reisen, Sport, Kino und gewisse kulturelle Veranstaltungen werden mit 6 Prozent versteuert.

Die Vermietung von Häusern und Wohnungen ist in Schweden, wie in ganz Europa, steuerfrei, was in Schweden teilweise auf eine sehr starke Kritik stößt. Auch Arztbesuche gelten in Schweden als mehrwertsteuerfrei.

Eine Sondersituation betrifft den innereuropäischen Warenverkehr, da bei Export grundsätzlich die Mehrwertsteuer des exportierenden Landes angewendet wird. Wer daher in Deutschland, als Privatperson, eine Lieferung aus Schweden erhält, muss dafür auch den schwedischen Steuersatz bezahlen und kann keine Rückerstattung der Mehrwertsteuer fordern.

Ausländische Firmen, die mit Firmen in Schweden Handel betreiben (und umgekehrt) und über eine VAT-Nummer (Mehrwertsteuer-Nummer) verfügen, dürfen keinerlei Mehrwertsteuer berechnen, da diese von den entsprechenden Ländern nicht anerkannt wird und juristische Probleme mit sich führen kann.

Hinweise und Broschüren zur schwedischen Mehrwertsteuer können beim schwedischen Finanzamt (Skatteverket) eingesehen werden.

Copyright: Herbert Kårlin