samedi 26 mars 2011

Mit Hund und Katze nach Schweden reisen

Auch wenn Hunde und Katzen in Schweden gern gesehene Haustiere sind und selbst in einigen Hotels und auf Campingplätzen willkommen sind, so können dennoch bereits an der dänischen oder schwedischen Grenze Probleme entstehen, falls man eine der Voraussetzungen zur Einfuhr eines Haustiers missachtet. Nichts ist für den Besitzer eines Hundes oder einer Katze schlimmer als das Tier sechs Monate lang in Quarantäne geben oder an der Grenze umkehren zu müssen.

Da die Regeln für die Einfuhr von Haustieren, sowohl in Dänemark als auch in Schweden, für verschiedene Länder unterschiedlich geregelt sind, zählen die folgenden Angaben ausschließlich für Länder der Europäischen Gemeinschaft, ausgenommen Großbritannien, Irland, Malta, Norwegen, Finnland und Åland. Für diese Länder gelten teils einfachere Regeln.

Die folgenden Bedingungen gelten nur privat eingeführte Hunde, Katzen und Frettchen, aber weder für andere Haustiere, noch für den gewerblichen Einfuhr von Haustieren oder den Versand von Haustieren. Im weiteren dürfen nicht mehr als fünf Tiere gleichzeitig mitgenommen werden, da sonst die Bedingungen für die gewerbliche Einfuhr von Haustieren gelten.

Ein Haustier muss bei der Einreise in Dänemark und Schweden beim Zoll angemeldet werden, falls der Tierhalter spätere Probleme vermeiden will. Es ist daher wichtig, mit einem Hund oder einer Katze im Auto die Spur für zollpflichtigen Verkehr zu nehmen und die für ganz Europa einheitlichen Papiere bereitzuhalten.

Jedes Haustier muss bei der Einreise tätowiert sein oder einen Mikrochip tragen, wobei ab 1. Juli 2012 nur noch der Mikrochip nach ISO-Norm 11784 akzeptiert wird. Jeder Tierarzt in Europa kann die Tiere entsprechend markieren.

An der Grenze muss der Tierhalter die „Veterinärbescheinigung für nicht gewerbliche Verbringungen von Heimtieren (Hund, Katze, Frettchen) in die Europäische Gemeinschaft (Verordnung EGNr. 998/2003)“ mitführen, das man bei jedem Veterinär erhalten kann. In diesem Formular muss der Tierarzt die Tollwutimpfung eintragen und kennzeichnen welche Markierung Hund oder Katze besitzen.

In dieser Bescheinigung muss auch die letzte Blutprobe mit Resultat angegeben werden, die die Tollwut-Antikörperbestimmung beinhaltet.

Seit 2004 müssen Hunde, Katzen und Frettchen beim Grenzüberschritt auch über einen sogenannten europäischen Haustierpass (Heimtier-Ausweis) verfügen, der in allen EU-Ländern, zuzüglich Schweiz und Norwegen, gilt.

Weiterhin muss das Haustier während der letzten zehn Tage vor der Einreise in Dänemark oder/und Schweden entwurmt worden sein. Die Wurmkur muss am Zoll belegt werden können, wobei bei einem Aufenthalt von über zehn Tagen auch bei der Ausreise aus Schweden in Dänemark eine neue Wurmkur innerhalb der gleichen Frist vorgelegt werden muss.

Unter gewissen Voraussetzungen kann man vom schwedischen Jordbruksverket für Tiere, die jünger als drei Monate sind und aus einem Land kommen, in dem es keine Tollwut gibt, eine Sondergenehmigung für den Einfuhr erteilt werden.

Copyright: Herbert Kårlin

vendredi 25 mars 2011

Snus (Mundtabak, Lippentabak) in Schweden

Ende des 18. Jahrhunderts wurden in 70 Gemeinden Schwedens große Mengen an Tabak angebaut und vor allem als Kautabak verwendet. Erst zu Beginn des 19. Jahrhunderts entwickelte sich daraus der weitaus preisgünstigere Vorläufer des heutigen „våta snuset“ (feuchter Mundtabak).

Während zu Beginn noch jeder Landwirt seinen eigenen Tabak verarbeitete, entstanden sehr schnell, nachdem der Våta Snuset von einer wachsenden Schicht an Schweden benutzt wurde, Fabriken, die sich auf die Herstellung von Snus spezialisierten. Einige der Marken, die damals entstanden, leben heute noch weiter (darunter Göteborgs Prima Fint, Generalsnus), andere sind mittlerweile verschwunden. Im Jahr 2000 verschwand dann auch die letzte Tabakplantage Schwedens.

Die schwedischen Amerika-Auswanderer Ende des 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts nahmen auch Snus und das entsprechende Rezept mit nach Amerika, wo der Mund- oder Lippentabak, wie er auch genannt wird, das Land eroberte. Heute findet man dort Millionen von Benutzern des ursprünglich schwedischen Snus.

Im Jahre 1919 wurden in Schweden rund 7000 Tonnen Snus pro Jahr verkauft, also 1,2 Kilogramm pro Person. Bis Ende der 60er Jahre sank der Konsum an Snus in Schweden immer tiefer und machte den praktischeren Zigaretten Platz. Bis immer mehr Kampagnen bewiesen, dass Rauchen schädlich ist, denn dies brachte eine Wende. Snus wurde und wird in Schweden als ungefährlich betrachtet, da hier der Tabak ja nicht inhaliert wird. Der Niedergang der Zigaretten führte zum neuen Aufschwung für Snus. Bereits im Jahr 2000 wurden wieder 6200 Tonnen Mundtabak verkauft und 2010 war nahezu der Stand von 1919 erreicht.

Der heute in Schweden verkaufte Snus besteht aus fein gemahlenem Tabak, der mit einer Kochsalzlösung und Natriumkarbonat behandelt wird, anschließend pasteurisiert wird, um letztendlich mit verschiedenen Geschmacksaromen angereichert zu werden, die Snus „personalisieren“. Im Mund wird das Nikotin dann vom Körper aufgenommen und im Blut verteilt.

Da bis heute keinerlei umfassende, wissenschaftliche Untersuchung zur Schädlichkeit von Snus vorliegt, besteht in Schweden die Meinung, dass Snus ungefährlicher ist als das Rauchen von Zigaretten. Der Forschungsrapport des Karolinska Institutets, der Snus als gesundheitsschädlich, krebserregend und als Gefährdung für Herz und Kreislauf einstuft, wird von der Bevölkerung wenig beachtet, da Swedish Match, der Hersteller von schwedischem Våt Snus, den Bericht als Zusammenstellung bekannter, alter Information darstellt. Das schwedische Gesundheitsamt geht mit seinen Aussagen sogar weiter als der Forschungsrapport und vergleicht Snus mit Heroin.

Nach dem schwedischen Statistischen Amt benutzen zur Zeit rund 900.000 Schweden täglich Snus, was aufgeschlüsselt bedeutet, dass 21 Prozent der schwedischen Männer und vier Prozent der schwedischen Frauen täglich Snus benutzen. Snus macht damit etwa die Hälfte des gesamten schwedischen Tabakkonsums aus.

Nach der europäischen „Tabakrecht-Richtlinie“ ist der gewerbliche Vertrieb und Verkauf von Snus in ganz Europa verboten, mit Ausnahme von Schweden, die eine Sondergenehmigung durchdrücken konnten. Schweden versucht regelmäßig die europäische Verordnung aufzuweichen, jedoch ohne Erfolg. Snus kann daher außerhalb Schwedens nicht gekauft werden und darf nicht an Länder außerhalb Schwedens exportiert werden. Die Benutzung und der Import zum Eigenbedarf sind dagegen legal, zumindest so lange die vom Zoll zugelassene Menge nicht überschritten wird.

Copyright: Herbert Kårlin

jeudi 24 mars 2011

Arztkosten, Arzneimittelkosten und Zahnarztkosten in Schweden

Die Krankenkasse in Schweden verlangt von jedem Bürger eine gewisse Selbstbeteiligung und bietet erst nachdem diese Grundausgaben bezahlt sind einen höheren Schutz, der unter dem Namen Högkostnadsskyddet läuft.

Man muss hier jedoch grundsätzlich beachten, dass nur notwendige Behandlungen bezahlt werden und nur die billigst möglichen Medikamente eingerechnet werden und beim Högkostnadsskyddet berücksichtigt werden. Wenn daher eine Brille einen Sehfehler beheben kann, so werden andere Eingriffe nicht von der Krankenkasse mit finanziert oder gar übernommen. Dies gilt auch für jede alternative Medizin oder alternative Bahandlungsweise.

Die Selbstbeteiligung wird in Schweden auf mehrere Sparten aufgeteilt, das heißt, es gibt eine Eigenbeteiligung beim Hausarzt (Vårdcentral), eine bei Medikamenten, eine bei medizinischen Hilfsmitteln, eine beim Krankentransport und eine beim Zahnarzt.

Beim Hausarzt, also der Vårdcentral, muss der Patient im Laufe von jeweils zwölf Monaten 900 Kronen selbst bezahlen, bevor er eine sogenannte Frikort, eine „Freikarte“ erhält. Alle Kosten, die daher im Laufe des Jahres 900 Kronen übersteigen, werden direkt von der Krankenkasse bezahlt. Diese Kosten betreffen jedoch nicht nur den Arzt, sondern auch Leistungen einer Krankenschwester, eines Krankengymnasten oder eines Psychologen der Vårdcentral, die bisweilen mit einem Ärztehaus verglichen werden kann.

Von der Krankenkasse (Försäkringskassan) genehmigte und zugelassene Medikamente, die von einem Arzt der Vårdcentralen verschrieben werden, müssen bis zu einer Höhe von 1800 Kronen ebenfalls selbst bezahlt werden. Erst wenn die Kosten im Laufe des Jahres diese Summer überschreiten, übernimmt die Krankenkasse die darüber hinausgehende Summe.

Bei technischen Hilfsmitteln, die ein Arzt für nötig hält, muss der Patient im Laufe eines Jahres 2000 Kronen selbst aufbringen, bevor die Krankenkasse den Rest übernimmt. Hierbei muss es sich nicht unbedingt um ein Hilfsmittel handeln, das direkt mit der Gesundheit eines Menschen zusammenhängt, sondern es kann sich auch um bauliche Arbeiten handeln, wenn jemand im Alter einen Rollstuhl oder eine Einrichtung für einen Notruf benötigt.

Wer mit einem dafür zugelassenen Fahrzeug zum Arzt transportiert werden muss, hat eine jährliche Eigenbeteiligung von 1400 Kronen, die er grundsätzlich aus eigener Tasche bezahlen muss, bevor die Försäkringskassen die weiteren Kosten übernimmt.

Bereits diese Grundbeteiligung, ohne Zahnarztkosten, kann im Alter zu einer jährlichen Belastung in Höhe von über 6000 Kronen führen, was bei einer Minimalrente zu erheblichen Einschränkungen des täglichen Leben führt.

Bestimmte Behandlungen werden grundsätzlich nicht von der Krankenkasse bezahlt und müssen daher immer selbst übernommen werden. Hierzu gehören Tageskosten eines Krankenhauses, Kosten für nicht abgebuchte, verhinderte Besuche, vorbeugende Untersuchungen wie Mammographie, Impfungen, Kosten für Bestätigungen oder Auszüge aus dem Register und Behandlungen, die als ästhetisch betrachtet werden.

Kinder unter 18 Jahren gelten als mit den Eltern versichert und deren medizinische Kosten gehen daher in die oben genannten Beträge ein.

Der Schutz bei Zahnbehandlungen ist eigens geregelt und fordert eine weitaus höhere Selbstbeteiligung. Allerdings gehen Zahnbehandlungen, die als notwendiger, medizinischer Eingriff betrachtet werden und durch eine Überweisung von der Vårdcentrale zu Stande kommen, in den allgemeinen, oben genannten Schutz ein.

Bei allgemeinen Zahnbehandlungen richtet sich der Zuschuss durch die Krankenkasse nach den offiziellen Referenzpreisen, die für jede Art von Behandlung festgelegt sind. Die ersten 3000 Kronen muss der Patient grundsätzlich selbst bezahlen. Für die Summe, die dann zwischen 3000 und 15.000 Kronen liegt, muss der Patient 50 Prozent, also maximal 7500 + 3000 = 10.500 Kronen bezahlen. Bei Kosten, die dann, innerhalb eines Jahres, über 15.000 Kronen liegen, bezahlt die Försäkringskassan dann 85 Prozent des Referenzpreises.

Behinderte und durch Alter in der Bewegung eingeschränkte Personen können unter gewissen Voraussetzungen eine kostenlose Zahnbehandlung bekommen, die es ihnen ermöglicht zu essen. Diese Leistung übernimmt jedoch nicht die Försäkringskassan, sonder die Gemeinde.

Wer in Schweden versichert ist, kann auch in einem anderen europäischen Land zum Arzt oder Zahnarzt gehen, wobei hierbei jedoch zu beachten ist, dass die Kosten dann in den meisten Fällen vorauszuzahlen sind und erst nachträglich erstattet werden. Hier gelten ebenfalls die gleichen Regeln die für Behandlungen in Schweden gelten und es werden die schwedischen Richtpreise als Höchstwert betrachtet.

Copyright: Herbert Kårlin

mercredi 23 mars 2011

Die Mehrwertsteuer in Schweden

Schweden führte die Umsatzsteuer erstmals am 1. Januar 1941 ein, da der Staat auf Grund des Zweiten Weltkriegs erhöhte Ausgaben hatte, die die Einführung einer neuen Steuer nötig machten. Nach Ende des Zweiten Weltkriegs wurde diese Steuer dann im Jahre 1947 wieder abgeschafft, um jedoch bereits 1960 von einem oms (omsättningsskatt) ersetzt zu werden, der sich 1969 in einen moms (mervärdesomsättningsskatt) verwandelte. Dieser Schritt folgte der europäischen Entscheidung des Jahres 1967, dass alle europäischen Länder über eine Mehrwertsteuer verfügen sollten. Als Schweden dann 1995 der Europäischen Gemeinschaft beitrat, übernahm das Land auch die allgemeinen Regeln Europas, die mit der Mehrwertsteuer (mervärdeskatt) verbunden sind.

Schweden hat, gemeinsam mit Dänemark, Norwegen und Ungarn den höchsten Mehrwertsteuersatz (moms) in Europa, was bedeutet, dass der Endverbraucher für zahlreiche Artikel in Schweden mehr bezahlen muss als in anderen Ländern (z.B. Luxemburg, Spanien oder auch Deutschland), da immer nur der Endverbraucher diese Steuerlast trägt.

In Schweden gibt es drei Steuersätze und, für gewisse Produkte oder Leistungen sowie den professionellen Umsatz nach Europa eine Steuerbefreiung. Der Grundsatz für Mehrwertsteuer, die in Schweden im allgemeinen, wenn auch etwas fehlerhaft, als moms (mervärdesomsättningsskatt) bezeichnet wird, liegt bei 25 Prozent und gilt daher für die Mehrheit aller Produkte und Leistungen, auch wenn dies auf Waren nicht sonderlich ausgezeichnet ist.

Außer dieser Grundmehrwertsteuer gibt es noch die reduzierte Mehrwertsteuer in Höhe von 12 Prozent und 6 Prozent. Lebensmittel, Restaurants und Hotels berechnen in Schweden 12 Prozent Mervärdeskatt (Mehrwertsteuer), Tageszeitungen, Reisen, Sport, Kino und gewisse kulturelle Veranstaltungen werden mit 6 Prozent versteuert.

Die Vermietung von Häusern und Wohnungen ist in Schweden, wie in ganz Europa, steuerfrei, was in Schweden teilweise auf eine sehr starke Kritik stößt. Auch Arztbesuche gelten in Schweden als mehrwertsteuerfrei.

Eine Sondersituation betrifft den innereuropäischen Warenverkehr, da bei Export grundsätzlich die Mehrwertsteuer des exportierenden Landes angewendet wird. Wer daher in Deutschland, als Privatperson, eine Lieferung aus Schweden erhält, muss dafür auch den schwedischen Steuersatz bezahlen und kann keine Rückerstattung der Mehrwertsteuer fordern.

Ausländische Firmen, die mit Firmen in Schweden Handel betreiben (und umgekehrt) und über eine VAT-Nummer (Mehrwertsteuer-Nummer) verfügen, dürfen keinerlei Mehrwertsteuer berechnen, da diese von den entsprechenden Ländern nicht anerkannt wird und juristische Probleme mit sich führen kann.

Hinweise und Broschüren zur schwedischen Mehrwertsteuer können beim schwedischen Finanzamt (Skatteverket) eingesehen werden.

Copyright: Herbert Kårlin

mardi 22 mars 2011

Der Nordische Rat

Der nordische Rat, mit Sitz in Dänemark, wurde am 16. März 1952 von Dänemark, Schweden, Norwegen und Island gegründet, wobei sich Finnland dann 1955 ebenfalls anschloss. Der nordische Rat hat keine direkte politische Funktion, sondern ist eine zwischenstaatliche Organisation, die beratend mit den Parlamenten der einzeln nordischen Länder zusammenarbeitet.

Die erste bedeutende Errungenschaft des Nordischen Rates war die Einführung einer Passunion zwischen den angeschlossenen Ländern am 1. Juli 1954, die ähnlich dem Schengen-Abkommen den Grenzüberschritt ohne Kontrollen zwischen den nordischen Ländern und eine gemeinsame Arbeitsmarkspolitik ermöglichte, die es jedem Skandinavier ermöglichte in allen nordischen Ländern ohne besondere Genehmigungen zu arbeiten.

Der nordische Rat besteht aus 87 Repräsentanten der verschiedenen nordischen Länder und setzt sich aus Mitgliedern der entsprechenden Länderparlamente zusammen, die von den entsprechenden Parteien nominiert werden. Eine direkte Wahl gibt es nicht und ist nicht vorgesehen.

Eine besondere Bedeutung hatte 1971 die Einführung des Nordischen Ministerrates, wo sich Minister der Mitgliedsländer des Nordischen Rates gemeinsam treffen und gemeinsame politische Schritte vorbereiten, die alle angeschlossenen Länder gemeinsam betreffen.

Mit dem Beitritt von Dänemark, Schweden und Finnland zur Europäischen Union wurde der Nordische Rat erheblich geschwächt, da zahlreiche Aufgaben, die vom Nordischen Rat ausgeführt wurden, nun Europa-Angelegenheit wurden, was auch Island und Norwegen, die der Europäischen Gemeinschaft nicht angehören, zu einer gewissen Zusammenarbeit mit Europa zwingt.

Der nordische Rat verfügt gegenwärtig über 30 Arbeitsgruppen, die sich insbesondere mit Umweltfragen, Erwachsenenbildung, Kulturarbeit und der nordischen Steuerpolitik beschäftigen. Wie gering der Einfluss des Nordischen Rates auf die Politik der einzelnen Länder jedoch ist, zeigt das Beispiel Ostsee, die vom Nordischen Rat als prioritäres Schutzgebiet betrachtet wird, ohne dass jedoch die nordischen Regierungen die vom Nordischen Rat vorgeschlagenen und nötigen Maßnahmen ernsthaft in Angriff nehmen.

Copyright: Herbert Kårlin

lundi 21 mars 2011

Eine Wohnung in Schweden kaufen

Wer in Schweden in der Stadt wohnen will, jedoch weder eines der seltenen Häuser kaufen noch in Miete wohnen will, hat in der Regel nur die Möglichkeit sich eine Wohnung mit Bostadsrätt zu nehmen, einem System, das in Schweden seit dem 19. Jahrhundert existiert und eine Art Mischung zwischen Eigentumswohnung und Mietwohnung ist. Die Rechte des „Besitzers“ gleichen einem Eigentumsrecht, die Zahlungen erfolgen nach einem Mischsystem.

Bostadsrätt bedeutet Baugenossenschaftswohnung und hatte seinen Ursprung darin, dass sich eine Baugemeinschaft zusammen fand um gemeinsam ein Gebäude oder eine Häuserzeile zu errichten und nach gemeinsamen Regeln und geteilten Kosten zu verwalten. Heute werden diese Baugenossenschaften überwiegend bereits von den Baugesellschaften gegründet, die dann den Anteils-Käufern die Regeln und Kosten gewissermaßen diktieren.

Häufig kommt es vor, dass die Baugesellschaften auch Mietwohnungen (Lägenhetsrätt) in Baugenossenschaftswohnungen (Bostadsrätt) umwandeln und dann den Mietern den Erwerb von Anteilen anbieten. Diese Methode und die Förderung des Bostadsrätt durch die aktuelle Regierung ist einer der Gründe, warum Mietwohnungen in den großen Städten Schwedens immer geringer werden.

Bostadsrätt bedeutet, mit anderen Worten, dass der Käufer nicht seine Wohnung kauft, sondern einen Anteil an der Baugenossenschaft, der es ihm ermöglicht die Wohnung unbegrenzt zu nutzen und auch seinen Anteil (mit Wohnrecht) zu verkaufen. Andererseits bedeutet Bostadsrätt auch, dass jeder Anteils-Eigner jeden Monat einen Abschlag auf laufende Kosten tragen muss, die für Zinsen, Renovierungen, Gartenarbeiten usw. aufkommen.

Die Kosten für die Anteile und die monatlichen Zahlungen hängen von der Umgebung, dem Komfort und den unterschiedlichsten Leistungen ab und können daher selbst im gleichen Stadtteil erheblich variieren.

In Stockholm muss man damit rechnen, dass man bei einem durchschnittlichen Bostadsrätt für den Quadratmeter Wohnfläche zwischen 20.000 und 45.000 Kronen bezahlen muss, zuzüglich monatlichen Abgaben zwischen 2500 und 6500 Kronen. In Göteborg liegen die Preise etwa 15 Prozent unter denen von Stockholm und in Mälmö ist ein Bostadsrätt weitere zehn Prozent günstiger. In besonderer Lage und mit Bootsplatz können sich diese Preise allerdings auch verdoppeln.

Das Bostadsrätt verfügt in Schweden über das sogenannte Bostadsrättslag, das die Rechte und Pflichten einer Baugenossenschaft regelt. Wer ein Bostadsrätt erwirbt, muss in jedem Fall drei wichtige Punkte beachten: Der Käufer muss Mitglied in der Baugenossenschaft (Bostadsföreningen) werden, der Kaufvertrag muss schriftlich ausgefertigt werden und der Käufer muss selbst nach eventuellen Mängeln der Wohnung suchen, da der Verkäufer für Schäden, z.B. in Bad und Küche, nicht verantwortlich gemacht werden kann und diese Kosten zu Lasten des Käufers gehen.

Die monatlichen Kosten beim Bostadsrätt beziehen sich nur auf den Gesamtzustand des Gebäudes und der umgebenden Anlagen und schließen keinerlei Kosten innerhalb der Wohnung ein, ebenso wenig Wärme, Strom und Wasser. Beim Kauf eines Bostadsrätt muss man daher die Gesamtkosten überschlagen und die Konditionen des Vertrags sehr genau studieren.

Copyright: Herbert Kårlin

dimanche 20 mars 2011

Bruttoverdienst und Nettoverdienst in Schweden

Wenn man in Schweden von Lohn und Gehalt spricht, so meint man grundsätzlich den Bruttolohn, was bedeutet, dass von dieser Summe erst einmal etwas über 30 Prozent an Abgaben abzuziehen sind, damit man auf den Nettogehalt kommt. In vielen Fällen zeigt sich, nach diesem Abzug, dass der schwedische Verdienst in sehr vielen Fällen unter jenem von Deutschland liegt, obwohl es in Schweden in vielen Fällen einen Minimallohn gibt.

Aber auch dieser Nettolohn entspricht in Schweden nicht unbedingt dem tatsächlichen Nettoeinkommen, da in dieser Summe keine Arbeitslosenversicherung eingeschlossen ist, die in Schweden, je nach Fachbereich und Versicherungskasse, im Durchschnitt zwischen 100 und 500 Kronen im Monat liegt.

Wer daher in Schweden 20.000 Kronen im Monat verdient, was in vielen Berufen als sehr korrekte Bezahlung angesehen wird, so findet man maximal 13.800 Kronen auf seinem Konto. Hinzu kommen dann unter Umständen noch die Abgaben für Gewerkschaft und die Arbeitslosenversicherung, was die Summe nochmals mindert. Und selbst bei 25.000 Kronen, was bereits als guter Verdienst betrachtet wird, so wird man am Monatsende kaum mehr als 17.000 Kronen auf seinem Konto finden.

Kinderlose Einzelstehende, kinderlose Ehepaare, sowie Einzelstehende oder Ehepaare mit Kindern bezahlen jeweils die gleichen Abgaben, da es in Schweden keine unterschiedlichen Steuerklassen gibt. Der Unterschied liegt nur darin, dass für jedes Kind von der Försäkringskassen ein Zuschuss (Barnbidrag) von etwas über 1000 Kronen pro Monat bezahlt wird.

Copyright: Herbert Kårlin