lundi 25 avril 2011

Die Jagd in Schweden

In Schweden hat im Prinzip der Besitzer eines Grundstücks auf seinem Grund das Jagdrecht und kann daher entscheiden, wer auf diesem Grundstück jagen darf. Die Hälfte des schwedischen Grundes, vor allem in Mittel- und Nordschweden, gehört dem Staat und großen Aktiengesellschaften, die ihrerseits das Jagdrecht an Einzelpersonen oder Jagdgruppen vermieten, meist für mehrere Jahre im Voraus.

Besondere Bedingungen existieren in Lappland, wo das allgemeine Jagdrecht und das samische Jagdrecht bei der Elchjagd oft zu Konflikten führt, da die gleiche Fläche und die Jagd auf die gleichen Tiere von verschiedenen Rechten geregelt werden. Sami können ihre Jagdrechte jedoch weder verkaufen noch vermieten.

Damit auch Jäger ohne Grundbesitz und ausländische Jäger in Schweden jagen können, erlauben sowohl der Staat als auch viele Privatbesitzer oft eine sogenannte Kurzzeitjagd, was jedoch in der Regel bedeutet, dass der Jäger dort als Gast jagen darf und damit keinen Anspruch auf den Anteil an der erlegten Beute hat.

Besitzer von kleineren Ländereien oder Wald schließen sich oft zu einer Jagdgemeinschaft zusammen, die dann gemeinsam über Jagd und die Zulassung anderer Jäger entscheiden, was sich auch auf die gemeinsame Verwaltung des Wildes ausdehnt.

In Schweden hat die Jagd eine sehr große Bedeutung. Insgesamt gibt es rund 300.000 Jäger, von denen zwei Drittel Mitglieder des schwedischen Jägerverbands sind. Etwa die Hälfte der Jäger des Verbands besitzen eigene Jagdreviere und die Mehrheit der anderen haben bedeutende Jagdreviere von Staat und Aktiengesellschaften gemietet.

Ausländische Jäger dürfen, rechtlich gesehen, grundsätzlich in Schweden jagen. Da jedoch keinerlei freien Jagdgebiete zur Verfügung stehen, müssen sie von einer Jagdgesellschaft eingeladen werden oder eine Austauschjagd anbieten. In den meisten Fällen bedeutet dies jedoch, dass sich ein Jäger ohne Jagdgebiet oder ein ausländischer Jäger als bezahlender Gast an eine Jagdgesellschaft anschließen kann. Die Gebühren legt jeweils die betroffene Jagdgesellschaft fest.

Um in Schweden jagen zu dürfen, muss man die Jägerprüfung bestanden haben, über eine Jagdkarte verfügen und eine Waffenlizenz besitzen. Ausländische Jäger müssen zusätzlich bedenken, dass die Waffeneinfuhr in Schweden nur mit polizeilicher Genehmigung und Zollerklärung erfolgen kann.

Copyright: Herbert Kårlin

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